Rasenmähen verbot die gesetzlichen regeln in Deutschland
Wenn der Lärm ohrenbetäubend ist, ist es nicht mehr möglich, den Nachbar zur Raison zu rufen. Wie soll man da noch den Dialog suchen? Und andererseits muss der Rasen auch manchmal noch unbedingt gemäht werden. Gut zu wissen, dass es klare Vorschriften gibt, an die man sich beim Rasenmähen halten muss.
Wie lange darf man Rasenmähen?
Es gibt eindeutige Vorgaben, wann Motorschafe und Rasenmähroboter stillstehen müssen. Rufen Nachbarn das Ordnungsamt, weil sie sich durch lautes Rasenmähen gestört fühlen, muss, wer sich nicht an die vorgeschriebenen Zeiten hält, im Fall eines Verstoßes ein Bußgeld zahlen.
Verweis auf die gesetzlichen Ruhezeiten
Die Rasenmäherlärmverordnung von 2002 gibt als Teil der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung die gesetzlich zulässigen Zeiten vor, zu denen Rasenmähen erlaubt ist:
- Werktags von 7-20 Uhr ist es erlaubt, den Rasen zu mähen.
- Besonders laute Geräte wie Laubbläser dürfen werktags nur von 9 -13 und 15-17 Uhr verwendet werden.
- Von 20-7 Uhr ist es verboten, den Rasen zu mähen.
- An Sonn- und Feiertagen gilt die vorgeschriebene Ruhezeit ganztägig. Rasenmähen zu Ruhezeiten und damit auch Rasenmähen am Sonntag ist verboten.
Ab für die Hecke
Wer den Rasen trimmt und dabei mit der Nagelschere noch ein paar Korrekturen vornehmen möchte, kann das natürlich selbst am Sonntag. Die Rasenmäherlärmverordnung bezieht sich nämlich ausdrücklich nur auf motorbetriebene Gartengeräte wie Rasenmäher und Laubsauger oder Rasenmähroboter. Eine handbetriebene Heckenschere oder ein Handmäher muss weder die Sonntagsruhe einhalten noch in die Mittagspause.
Eine motorbetriebene Heckenschere aber schon. Die gesetzliche Mittagsruhe wird übrigens durch jede Kommune individuell festgesetzt. Pauschal ist sie für besonders laute Maschinen zwischen 13 -15 Uhr vorgeschrieben. Man sollte sich also auf jeden Fall im Zweifel noch einmal bei seiner Stadtverwaltung informieren. Die hier genannten Zeiten gelten für Wohngebiete.
Staub statt Laub blasen
Für die zulässige Lautstärke von Rasenmähern gelten zusätzliche Vorschriften. Werden diese überschritten, sind sie überhaupt nicht zulässig. Rasenmäher, Rasentrimmer und Rasenkantenschneider dürfen nicht lauter sein, als bis zu einem maximal zulässigen Schallleistungspegel von 94-103 Dezibel. Diese Werte beziehen sich auf die Lautstärke, die an der Stelle gemessen wird, wo sich der Bediener befindet.
Wer sich von einem Nachbarn gestört fühlt, der unablässig Hunderte Quadratmeter mäht, sich dabei penibel an die geltenden Ruhezeiten hält, sollte sich mit einem Verweis auf die Lärmbelästigung und die Lärmschutzverordnung an das Ordnungsamt wenden. Vielleicht wird der Nachbar dann zum Staubsaugen übergehen. Hier darf zwar auch eine maximale akustische Belastungsgrenze nicht überschritten werden. Das Staubsaugen ist aber sonntags erlaubt.
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